1. VERTRAGSINHALT
Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die sorgfältige Betreuung der Hunde durch Hundespazierdienst Smoky gegen Bezahlung der vereinbarten Vergütung seitens des Tierhalters.
2. PFLICHTEN Hundespazierdienst Smoky
Hundespazierdienst Smoky verpflichtet sich, mit grosser Bemühung die Sicherheit des Hundes zu gewährleisten. Dazu gehören nebst der Sicherheit auch die die gesundheitliche Überwachung des Tieres.
2. PFLICHTEN DES TIERHALTERS
Der Tierhalter verpflichtet sich, Halsband/Gstältli,Frottiertuch zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht ausreichen, ist der Tierhalter dazu verpflichtet, die Kosten für zusätzlich benötigtes Material zu begleichen.
Der Tierhalter verpflichtet sich, Hundespazierdienst Smoky sämtliche Krankheiten, Allergien und sonstige Besonderheiten seines Tieres rechtzeitig und unaufgefordert mitzuteilen, insbesondere dann, wenn es sich um Erkrankungen mit Ansteckungsgefahr handelt.
Der Tierhalter verpflichtet sich, genaue Anweisungen zur Führung des Tieres zu geben sowie über sämtliche Verhaltensauffälligkeiten und sonstigen Eigenschaften des Tieres aufzuklären.
Bei Tierbetreuung am Wohnort des Tierhalters: Wird vom Tierhalter ein falscher (Haus-)Schlüssel mitgegeben, müssen die Kosten für den Schlüsseldienst sowie die dadurch entstandene Wartezeit vollumfänglich vom Tierhalter übernommen werden. Ist die Ausführung des Auftrags gar nicht erst möglich, sind die vereinbarten Kosten vollumfänglich zu begleichen.
3. IM KRANKHEITS- ODER VERLETZUNGSFALL DES TIERES
Der Tierhalter ist damit einverstanden, dass Hundespazierdienst Smoky im Notfall den Tierarzt aufsucht, sollte eine telefonische Rücksprache mit ihm zeitlich nicht möglich sein.
Die Kosten für den Transport und die Behandlung des Tieres werden vollumfänglich vom Tierhalter übernommen.
Wird eine Operation erforderlich, ist Hundespazierdienst Smoky zur Entscheidung bevollmächtigt.
4. IM TODESFALL DES TIERES
Hundespazierdienst Smoky verpflichtet sich zur sorgfältigen Aufsicht und Betreuung des Tieres. Das Tier wird mit viel Liebe und Respekt behandelt. Sollte trotzdem ein Tier infolge Krankheit, Altersschwäche, Unfall etc. versterben, schuldet Hundespazierdienst Smoky dem Tierhalter keine Entschädigung.
5. VERGÜTUNG
Die Preise richten sich nach den auf der Webseite von Hundespazierdienst Smoky veröffentlichten Preisliste. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Kosten der Tierbetreuung sind bei Vertragsunterzeichnung als Vorauszahlung zu begleichen.
6. ANNULLATION
Die Buchung unserer Dienstleistungen kann bis 7 Tage im Voraus kostenfrei annulliert werden.
Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin, fallen 50% der vereinbarten Kosten an.
7. ANSPRUCH AUF RÜCKERSTATTUNG
Der Kunde hat bei jeglicher in Anspruch genommener Dienstleistung keinen Anspruch auf Rückerstattung der angefallenen Kosten. Das Probeabo10 wird nur in Ausnahmefällen(Todesfall) rückerstattet
8. HAFTUNG
Jegliche Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. Die Haftung von Hundespazierdienst Smoky ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Insbesondere haftet Hundespazierdienst Smoky nicht für Verletzungen des Tieres, die u.a. durch die Gruppenhaltung entstehen können, für auftretende Erkrankungen des Tieres während und nach der Betreuungszeit, Parasitenbefall sowie für Schäden an mitgebrachten Gegenständen wie Leinen, Halsbänder etc.
Für Schäden, die das Tier am Eigentum von Hundespazierdienst Smoky oder am Eigentum Dritter anrichtet, haftet der Tierhalter oder dessen Haftpflichtversicherung.
9. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien das ordentliche Gericht Langenthal.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die entsprechende Bestimmung ist durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck so gut wie möglich entspricht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.