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Allgemeine Geschäftsbedingungen  AGB

​

Die AGB’s von Hundespazierdienst Smoky ( Nachfolgend HSPDS genannt) sind verbindlich. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags anerkennen Sie die AGB’s.

Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen von HSPDS.

Vertrag

  • Der Hundehalter verpflichtet sich alle im Vertrag enthaltenen Angaben wahrheitsgetreu auszufüllen.

  • Der Hundehalter ist verpflichtet HSPDS  über alle negativen Eigenschaften seines Hundes, so wie Allergien, Ängste, Aggressionen usw. schriftlich zu informieren.

  • HSPDS bemüht sich nach bestem Wissen, dass möglichst kein Tier entweicht. Dennoch kann dies nicht ausgeschlossen werden. Sollte der Hund nach intensiven Bemühungen nicht wieder gefunden werden, besteht seitens des Hundebesitzers keinen Schadenersatzanspruch von HSPDS.

Impfungen, Entwurmungen

  • Es liegt in der Verantwortung des Hundebesitzers ob Sie Ihren Hund impfen und/ oder entwurmen möchten.
    HSPDS empfiehlt zum Impfen und dem regelmässigem Entwurmen.

Kranke, verletzte Hunde

  • Auf den Rudelspaziergang können nur gesunde Hunde mitgenommen werden.
    Davon ausgeschlossen sind nicht ansteckende Krankheiten, wie z.B. HD, ED, Epilepsie usw.

  • Für Hunde mit ansteckenden Krankheiten wie Flöhe, Durchfall, bakterielle Infekte usw. oder sehr alte Hunde kann HSPDS eine Versäuberungsrunde von max. 15min mit dem Hund machen.

  • Bei kranken, verletzten oder alten Hunden wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung des Gesundheitszustandes oder Tod des Hundes abgelehnt.

Rüden / Hündinnen

  • Es werden kastrierte und intakte Hunde ausgeführt.

  • Intakte Rüden müssen soweit sozialverträglich mit den Artgenossen sein, damit sie im Rudelspaziergang mitkommen dürfen.

  • Läufige Hündinnen können betreut werden, solange sie nicht in den Stehtagen (fruchtbare Zeit) sind und es die Rudelkonstellation zulässt. Ansonsten wird ein Einzelspaziergang verrechnet, mit einem  Aufpreis von CHF 5.- für die zusätzliche Reinigung im Fahrzeug und den Mehraufwand.

  • HSPDS  kann das Ausführen von läufigen Hündinnen ausschliessen, wenn es das Rudel nicht zulässt oder Einzelspaziergang nicht akzeptiert wird

Tagesbetreuung und Ferienbetreuung im Eigenheim

  • Es gelten alle gennannten Punkte in den AGB’s.

  • Das Futter ist vom Hundehalter bereitzustellen, ansonsten werden pro Tag CHF 5.- für das Hundefutter verrechnet.

  • Der Hundehalter informiert HSPDS über die Fütterungszeiten sowie Futtermenge.

  • Der Hundebesitzer stellt genügend Hundefutter bereit.

Haftpflichtversicherung

  • Die Versicherung ist Sache des Hundebesitzers.

  • Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt der Hundebesitzer im Besitz einer rechtsgültigen Haftpflichtversicherung zu sein.

  • HSPDS übernimmt keine Haftung von allfälligen Schäden (Raufereien, Unfälle, Infektionen usw.)

  • Durch die sorgfältige Betreuung bemüht sich HSPDS allfällige Erkrankungen sowie Unfälle zu vermeiden.
    Falls es trotzdem zu einer Erkrankung oder einem Unfall kommen sollte, lehnt HSPDS jegliche Haftung ab. Zudem müssen allfällige Tierarztkosten vom Hundebesitzer selbst übernommen werden.

  Schäden am Inventar

  • Vom Hund verursachte Schäden am Inventar (z.B. Auto, Leinen, Kleidung, Möbel usw.) werden dem Hundebesitzer vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Buchungen

  • Die Buchungen/Termine werden schriftlich mindestens 1 Woche im Voraus, oder in Notfällen telefonisch, vereinbart.

Stornierung von Terminen durch Hundebesitzer/in

  • Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher storniert werden. Ansonsten werden die Kosten vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Stornierung von Terminen durch HSPDS

  • HSPDS ist es ein grosses Anliegen vereinbarte Termine zuverlässig einzuhalten. Falls Termine nicht eingehalten werden können, wird der Hundebesitzer 48 Stunden vorher informiert. Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall ist HSPDS leider gezwungen den Termin kurzfristig zu stornieren. In beiden Fällen muss der Hundebesitzer selber Ersatz für die Betreuung seines Hundes organisieren. Durch HSPDS stornierte Termine werden nicht in Rechnung gestellt. HSPDS haftet nicht für allfällige zusätzliche Betreuungskosten.

Bezahlung

  • Die Bezahlungsart wird beim Vertragsabschluss vereinbart. In den meisten Fällen wird am 20gisten des Monats eine Rechnung gestellt mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen.

  • Ausgenommen von der Regel ist das obligatorische Neukundenabo10 zum Spezialpreis. Dieses ist sofort bei Vertragsunterzeichnung am Neukundentermin bezahlbar, Bar, Karte oder Twint.

  • Abos sind ab Bezahlung 3 Monate gültig. Nach Ablauf besteht keine Rückerstattungspflicht des noch vorhandenen Guthaben. Ausnahme  Todesfall des Hundes

Zugang zum Haus, Wohnung

  • Damit der Hund abgeholt werden kann, benötigt HSPDS Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten.

  • HSPDS verpflichtet sich vertrauenswürdig mit dem Schlüssel und dem Zugang zu den Räumlichkeiten umzugehen.

Ausrüstung für den Hund

  • HSPDS führt die Hunde meistens an Schleppleinen aus, solange die Hunde gut abrufbar sind und es das Gelände zulässt. Daher empfiehlt HSPDS ein gut sitzendes Brustgeschirr /Gstältli) 

  • Würgehalsbänder ohne Stopp oder andere verbotenen Gegenstände werden Kommentarlos entsorgt, ersetzt und in Rechnung gestellt.

Abwesenheit/Ferien HSPDS

  • HSPDS nimmt maximum 3 Wochen Urlaub im Jahr. Dies immer über Weihnacht/Neujahr.

  • Zusätzliche Ferientage oder Abwesenheiten werden frühzeitig bekannt gegeben

  • HSPD hilft nach Möglichkeit gerne bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung für den Hund während den Ferien .

Datenschutz

  • Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Besonderes

  • Im Besonderen handelt HSPDS stets zum Wohle der Hunde. HSPDS verpflichtet sich das ihr entgegengebrachte Vertrauen durch gute Betreuung und Sorgfalt, sowie tiergerechte Behandlung des Hundes zu rechtfertigen.

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